Einzelnutzung oder in Kombination mit dem kleinen Saal
- 800qm effektive Nutzfläche
- Lichte Höhe: 6,20m
- Bodenbelag: Parkett (Belastung nach DIN 18560-2: 5,0 KN je qm)
- Fassungsvermögen unbestuhlt bis 2500 Personen
- Reihenbestuhlung bis 1006 Personen (991 mit Technikerplatz)
- Parlamentarische Bestuhlung bis 430 Personen
- Tischbestuhlung bis 900 Personen möglich
Einzelnutzung oder als Erweiterung zum Großen Saal
- Einzelnutzung ca 290 qm effektive Nutzfläche
- Lichte Höhe: 4,40m
- Bodenbelag: Kunstharzbeschichtung mit Fußbodenheizung
(Belastung nach DIN 18560-2: 5,0 KN je qm)
- Fassungsvermögen unbestuhlt bis 450 Personen
- Fassungsvermögen Reihenbestuhlung bis 300 Personen
(abzüglich Einbauten: ca 240 mit Bühne)
- Tischbestuhlung bis 200 Personen
1090 qm effektive Nutzfläche
- Fassungsvermögen unbestuhlt bis 3.500 Personen
- Fassungsvermögen Reihenbestuhlung bis 1342 Personen
Hinweis:
Eine gleichzeitige Belegung der Säle mit unterschiedlichen Veranstaltungen ist aus akustischen Gründen nicht möglich, ebenso sind beide Säle nur über den gleichen Foyer- und Eingangsbereich zugänglich. Die Einzelvermietung des kleinen Saales an Wochenenden kann frühestens vier Wochen vor Veranstaltungstermin zugesagt werden.